Beförderungsleistungen erbringen wir, auch in Zukunft, ausschließlich auf Grund unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen in der jeweils geltenden Fassung. Abweichungen hiervon gelten nur soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten auch ohne unseren Widerspruch selbst dann nicht als vereinbart, wenn auf sie in Bestellungen oder sonstiger Korrespondenz hingewiesen wird.
Soweit durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR) das gemäss Paragraph 439 a des österr. Unternehmensgesetzbuch auch für Nationale Beförderungen gilt.
1. Leistungen und Preise
1.1 Wir übernehmen die Beförderung innerhalb Österreichs + Raum Freilassing von Dokumenten oder Gütern. Wir erbringen die Beförderungsleistung entweder selbst oder durch uns geeignet erscheinende Dritte.
1.2 Wir übernehmen nicht die Beförderung von
1.3 Wir sind berechtigt, die Übernahme von Sendungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen, insbesondere dann, wenn wir der Meinung sind, dass die Sendung unter eine der vorgenannten Beschränkungen fällt, oder aus anderen Gründen nicht sicher oder nicht den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften gemäss transportiert werden kann.1.4 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Auslieferung im Rahmen der in unseren Preislisten genannten Lieferfristen. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Beförderungszeiten und Zustellfristen, auch wenn diese anlässlich der Versendung ausdrücklich vereinbart werden, immer nur „nach Möglichkeit“ ohne rechtliche Gewähr unsererseits zugesagt werden.1.5 Die Preise für die verschiedenen Beförderungsarten ergeben sich aus unseren Preislisten. Soweit nichts anderes vereinbart ist, schliessen die Preise das Abholen, den Transport und die Zustellung mit ein.
2. Durchführung der Beförderung, Kosten
2.1 Die Übernahme und Ausführung der Beförderung erfolgt, sobald es die Verkehrslage und Verfügbarkeit der Kurierfahrzeuge erlaubt. Mit der Auftragserteilung beginnt der Lauf der in unseren Preislisten angegebene Lieferfristen. Lieferfristen in unseren Preislisten sind grundsätzlich ohne rechtliche Gewähr. Ist die Sendung zum vereinbarten Termin nicht zustellbar, verschiebt sich der Liefertermin um zumindest einen Arbeitstag (Montag bis Freitag).2.2 Der Auftraggeber ist bei der Auftragserteilung verpflichtet, uns alle zur Durchführung der Versendung erforderliche Angaben zu machen, insbesondere auch solche über den Wert der Sendung. Wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, den Inhalt von Sendungen zu überprüfen. Sofern der Auftraggeber uns anlässlich der Übergabe des Gutes zur Beförderung keine anderen Angaben macht, sind wir berechtigt anzunehmen, dass das gut den Bestimmungen des Punktes 1.2 entspricht, insbesondere dass es sich um kein von der Beförderung ausgeschlossenes Gut handelt.2.3 Für die ordnungsgemäße und transportsichere Verpackung der Sendung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Uns obliegt keinerlei Überprüfungs- oder Hinweispflicht.2.4 Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden Sendungen, deren Annahme vom Empfänger verweigert wird, oder die aus sonstigen Gründen nicht zugestellt werden können, auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an ihn zurückbefördert. Postwurfsendungen können, sofern sie als solche bezeichnet sind, auch durch Einwurf in Briefkasten zugestellt werden.2.5 Sollte sich während des Transportes herausstellen, dass uns der Auftraggeber ohne unser ausdrückliches Einverständnis ein von der Beförderung ausgeschlossenes Gut übergeben hat, sind wir berechtigt, nach eigenem Ermessen jede uns geeignete Maßnahmen zu setzen, um Sach- und Personenschäden oder den Eintritt von Gefahren zu vermeiden, einschließlich des Notverkaufs, der Einlagerung, der Übergabe des Gutes an staatliche Stellen, und des Rücktransportes an des Auftraggeber bzw. den Absender auf dessen Gefahr und Kosten.2.6 Für das Beförderungsentgelt, zuzüglich aller im Zusammenhang mit der Beförderung entstehenden sonstigen Kosten, Steuern und Abgaben, haftet der Auftraggeber, und zwar selbst dann, wenn wir uns über Wunsch des Auftraggebers mit der Einhebung der Beförderungskosten beim Empfänger einverstanden erklärt haben. Das Beförderungsentgelt wird spätestens bei Ablieferung der Sendung zur Zahlung fällig. Die Entgegennahme von Sendungen nur gegen Vorauskasse durch den Absender behalten wir uns vor. Im übrigen sind unsere Rechnungen sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
3. Haftung
3.1 Unsere Frächter arbeiten auf selbständiger Basis, deshalb ist eine Haftung (Personenschäden, Schäden an Fahrzeugen, Häusern, etc.) ausgeschlossen.
3.2 Im übrigen gelten, sofern nicht andere gesetzliche oder in internationalen Übereinkommen enthaltene zwingende Bestimmungen vorgehen, ungeachtet der Transportart die Haftungsgrenzen des Art 23 CMR. Demnach haben wir, sofern uns nicht Vorsatz oder dem Vorsatz gleichstehendes Verschulden zur Last liegt, im Fall eines von uns verschuldeten gänzlichen Verlustes des Gutes den Wert des Gutes am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung, höchstens jedoch den Gegenwert von EUR 8,33 Sonderziehungsrechten des Internationalen Währungsfonds für jedes fehlende Kilogramm des Rohgewichts, zu ersetzen und die Fracht uns sonstige aus Anlass der Beförderung entstanden Kosten zurückzuerstatten. Bei teilweisem Verlust oder Beschädigung erfolgt die Ersatzleistung anteilig.
3.3 Im Fall der Überschreitung der Lieferfrist ist der von uns zu leistende Schadenersatz mit der Höhe des Beförderungsentgeltes betraglich begrenzt. Wir haften nicht für Verspätungs- oder sonstige Vermögensschäden, wie Folgeschäden, entgangenen Gewinn, etc.
3.4 Unsere Haftung für Verluste, Schäden und Verspätung aus Gründen, die ausserhalb unserer Kontrolle liegen (wie höhere Gewalt, behördliche Verordnungen oder Anordnungen, Verkehrs- und Witterungsverhältnisse, etc.), ist ausgeschlossen.
4. Datenschutz
4.1 Wir sind berechtigt, Daten, die wir in Zusammenhang mit unserer Dienstleistung erhalten haben, zu sammeln, zu speichern und zwecks Abrechnung zu verarbeiten. Die Datenverarbeitung kann im Hinblick auf weitere Leistungen und Angeboten von uns erfolgen. Der Auftraggeber ist mit dieser Datenerfassung und –verarbeitung sowie Übermittlung, insbesondere auch an staatliche Stellen einverstanden.
5. Sonstiges
5.1 Es gilt österreichisches Recht.
5.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Salzburg
Allgemeine Geschäftsbedingungen Velofax (Stand: Jänner 2009)
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